Qualitätsberichte
Darstellung gemäß §137 SGB V
Um die Behandlungsqualität der Krankenhäuser transparenter und vergleichbarer zu machen, hat die Bundesregierung alle Krankenhäuser verpflichtet, jährlich einen strukturierten Qualitätsbericht zu verfassen.
Die Struktur der Berichte und die zu veröffentlichen Inhalte sind vorgegeben und müssen von allen Krankenhäusern verbindlich eingehalten werden.
Informationen zu unseren Kliniken, die über die Berichtspflicht hinausgehen, finden Sie auf den jeweiligen Klinikseiten unserer Homepage.
Falls Sie Fragen zu diesen oder anderen Themen haben, rufen Sie uns bitte an.