Informationen für alle
Menschen,
bei denen Implantate eingesetzt,
gewechselt oder entfernt werden
Sehr
geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,
in diesem Text stehen wichtige Informationen
zum Implantateregister. Implantate sind zum Beispiel ein künstliches Knie- oder
Hüftgelenk, Aortenklappen und Brustimplantate. Sie werden in Operationen
eingesetzt.
Solche Operationen werden im Register gespeichert.
Wir danken
Ihnen, dass Sie sich die Zeit nehmen und diese Informationen lesen. In diesem
Text erklären wir Ihnen, was das Implantateregister ist. Wir erklären auch,
welchem Zweck es dient.
In
Deutschland müssen Operationen mit Brustimplantaten an das Implantateregister
gemeldet werden. Dies wird auch für Knie- und Hüftgelenke sowie Aortenklappen
gelten. Es ist genau geregelt, welche Daten in das Register eingetragen werden.
Jedes Krankenhaus und jede Arztpraxis, die solche Operationen durchführt, muss
dies tun. Dabei ist es egal, ob Implantate eingesetzt, gewechselt oder entfernt
werden. Dies ist im Implantateregister-Gesetz so vorgeschrieben.
In diesem Text steht, warum es dieses Register
gibt. Außerdem informieren wir Sie, wie Ihre Daten geschützt werden. Dieser
Schutz ist ebenfalls im Gesetz genau vorgeschrieben.
Sie haben
Fragen? Oder Sie hätten gerne mehr Informationen? Auch Ihr Arzt oder Ihre
Ärztin können Sie darüber informieren.
Broschüren: