02041-106-0
Akademisches Lehrkrankenhaus
der Universität Duisburg-Essen

Informationen für alle Menschen,
bei denen Implantate eingesetzt,
gewechselt oder entfernt werden

Sehr geehrte Patientin, sehr ​geehrter Patient,

in diesem Text stehen wichtige Informationen zum Implantateregister. Implantate sind zum Beispiel ein künstliches Knie- oder Hüftgelenk, Aortenklappen und Brustimplantate. Sie werden in Operationen eingesetzt. 
Solche Operationen werden im Register gespeichert.

Wir danken Ihnen, dass Sie sich die Zeit nehmen und diese Informationen lesen. In diesem Text erklären wir Ihnen, was das Implantateregister ist. Wir erklären auch, welchem Zweck es dient.

In Deutschland müssen Operationen mit Brustimplantaten an das Implantateregister gemeldet werden. Dies wird auch für Knie- und Hüftgelenke sowie Aortenklappen gelten. Es ist genau geregelt, welche Daten in das Register eingetragen werden. Jedes Krankenhaus und jede Arztpraxis, die solche Operationen durchführt, muss dies tun. Dabei ist es egal, ob Implantate eingesetzt, gewechselt oder entfernt werden. Dies ist im Implantateregister-Gesetz so vorgeschrieben.

In diesem Text steht, warum es dieses Register gibt. Außerdem informieren wir Sie, wie Ihre Daten geschützt werden. Dieser Schutz ist ebenfalls im Gesetz genau vorgeschrieben.
Sie haben Fragen? Oder Sie hätten gerne mehr Informationen? Auch Ihr Arzt oder Ihre Ärztin können Sie darüber informieren.​

Broschüren:



Text der Patienteninformation gem. § 7 Abs. 4 IRegG

zur Abgabe an Patientinnen und Patienten gem. § 24 Abs. 1 Nr. 1 IRegG

 

Herausgeber:

Bundesministerium für Gesundheit
Geschäftsstelle des Implantateregisters Deutschland (IRD)
53107 Bonn

Stand: Juli 2024 (Version 1.2)




 

Kontakt

 

Bundesministerium für Gesundheit 
- Geschäftsstelle des Implantateregisters 
53107 Bonn 
Telefon: 0228 99441-4040 
E-Mail-Adresse: support-ird@bmg.bund.de

Die Adresse der Internetseite lautet:


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