Ein weiterer Schwerpunkt der Klinik ist die operative Behandlung von orthopädischen Fuß- und Sprunggelenkserkrankungen. Neben den häufigen Erkrankungen des Vorfußes (Hallux valgus, Krallenzehen, Spreizfuß, Großzehengrundgelenksverschleiß etc.) werden auch alle operativen Verfahren im Bereich des Rückfußes und des Sprunggelenkes durchgeführt, wie z. B. Plattfußkorrekturen, Arthroskopien des oberen Sprunggelenkes, Knochen/Knorpeltransplantationen, Bandersatzoperationen, Korrekturosteotomien etc..
Ebenso werden alle kinderorthopädischen Fußerkrankungen konservativ und operativ behandelt (Klumpfuß, Sichelfuß, Spitzfuß etc.).
In der operativen Behandlung aller Gelenkerkrankungen spielen Arthroskopien des Schulter-, Hüft-, Knie-, Ellenbogen- und Sprunggelenkes eine große Rolle. Mit dieser Schlüssellochtechnik können viele Gelenkerkrankungen minimal-invasiv erfolgreich behandelt werden. Es können störende Knochenanteile entfernt werden. Knorpelschäden werden geglättet oder durch moderne regenerative Verfahren behandelt. Knorpel/Knochentransplantationen, Meniskusreparaturen und Bandverletzungen können ebenso arthroskopisch durchgeführt werden.
In unserem Schwerpunkt Kinderorthopädie werden alle kinderorthopädischen Erkrankungen konservativ und operativ behandelt. Hierbei besteht eine enge Kooperation mit der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin unseres Hauses.
Es werden speziell für Kinder entwickelte medizinische Produkte verwendet. Die orthopädietechnische Behandlung erfolgt in enger Absprache mit den uns betreuenden Sanitätshäusern.
Ambulante Behandlung
Krankenhäuser sind nach §115b des SGB V zur ambulanten Durchführung von Operationen zugelassen.
Daraus ergibt sich für jede Klinik ein eigener Leistungskatalog. In der Regel wird der Patient über seinen Hausarzt/Spezialist überwiesen.
Nach eingehender Untersuchung und Beratung erfolgt durch den Klinikarzt die Beurteilung und Einschätzung zur ambulanten Operation entsprechend den gesetzlichen Vorgaben. Da nicht jeder Patient für eine ambulante Operation geeignet ist, werden nur die Patienten mit geringem gesundheitlichem Risiko für OP und Narkose ambulant operiert. In jedem Fall muss die häusliche Versorgung, zumindest für die ersten 24 Stunden gewährleistet sein.