02041-106-0
Akademisches Lehrkrankenhaus
der Universität Duisburg-Essen
Medizinproduktesicherheit
   
Der Beauftragte für Medizinproduktesicherheit ist in Gesundheitseinrichtungen im Rahmen eines Beobachtungs- und Meldesystems für Medizinprodukte tätig (analog zum Sicherheitsbeauftragten für Medizinprodukte beim Hersteller, vgl. § 30 Abs. 4 MPG).
 
Die Aufgaben des Beauftragten im Detail:
 
  • Kontaktperson für Anwender, Behörden, Hersteller, Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten sowie bei der Umsetzung der notwendigen korrektiven Maßnahmen,
  • Koordinierung der Rückrufmaßnahmen der Hersteller in Gesundheitseinrichtungen,
  • Koordinierung interner Prozesse zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber,
  • Förderung der Meldebereitschaft und Unterstützung von Anwendern,
  • Förderung der Kommunikation zwischen den Abteilungen und den verschiedenen Fachdisziplinen,
  • Mitwirkung in abteilungsübergreifenden Qualitäts- und Sicherheitszirkeln,
  • Sicherstellung betroffener Medizinprodukte und Dokumentation,
  • Prüfung der Informationen der Bundesoberbehörden oder von Herstellern über Medizinprodukterisiken und gezielte interne Weiterleitung,
  • Auswertung der gesammelten Informationen hinsichtlich eines innerbetrieblichen Schulungsbedarfs
 


 

 Kontakt

 
Leitung Medizintechnik
(MP Betreib V § 6)
Beauftragte für Medizinproduktesicherheit 
 
Andreas Tholen